Stellungnahme der Gemeindevertretung Kasseburg zum Regionalplan
für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, 3. Entwurf 2026
Die Gemeindevertretung Kasseburg nimmt zum Regionalplan für den Planungsraum III in Schleswig-Holstein – Neuaufstellung, 3. Entwurf 2026 – Stellung. Gegenstand dieser Stellungnahme ist insbesondere die unter Veränderung 16 vorgesehene Planung in den Bereichen Kapitel 3.5 (Ausweisung eines überregionalen Standorts für Gewerbegebiete an Landesentwicklungsachsen), Kapitel 2.2 (Rücknahme regionaler Grünzüge) sowie Kapitel 2.6 (Rücknahme von Vorbehaltsgebieten für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe).
Diese gemeinsame Stellungnahme bedarf einer kurzen Einordnung der aktuellen politischen Situation in der Gemeinde. Die Gemeindevertretung Kasseburg besteht aus zwei Wählergemeinschaften und einer unabhängigen Bürgermeisterin. Diese Akteure haben unterschiedliche Blickwinkel auf die Erschließung von Gewerbeflächen, sodass hier aktuell keine einheitliche Stimme für oder gegen eine Gewerbegebietsentwicklung möglich ist. Ein klares Pro oder Kontra soll daher nicht Teil dieser gemeinsamen Stellungnahme sein. Sie soll vielmehr Gemeinsamkeiten aufzeigen und eine gemeinsame Grundlage für ergebnisoUene Gespräche in einem passenderen Rahmen skizzieren.
Nach Auffassung der Gemeinde stellt die beabsichtigte Neuordnung einen erheblichen Eingriff in die unmittelbare räumliche Umgebung Kasseburgs dar. Dass Wachstum und Wohlstandsversprechen Kern unseres Zusammenlebens bilden und hochwertige Gewerbeflächen hier eine entscheidende Rolle spielen können, ist ebenso wie die damit verbundenen Auswirkungen auf Verkehr, Infrastruktur, Umwelt, Ortsentwicklung und Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.
Der Diskurs über die Erschließung von Gewerbeflächen in der Gemeinde war in der Vergangenheit emotional hoch aufgeladen, zum Teil unsachlich und spaltete die Bevölkerung des Dorfes. Dies, so sind sich alle Beteiligten einig, darf sich nicht wiederholen.
Die in der Stellungnahme der WFL benannten Gespräche nach Ablauf der Bindefrist des Bürgerentscheides im Mai 2023 beliefen sich lediglich auf einen Termin mit der gesamten Gemeindevertretung im Jahre 2025, welcher über den Planungsstand von 2021 informierte. In dem Termin hat die Gemeindevertretung bereits eine verträglichere Fläche eingefordert (siehe Punkt 4). Weitere Planungen sind der 2023 gewählten Gemeindevertretung nicht bekannt.
Die Gemeindevertretung hat sich vom 01.05.2026 bis zum 18.06.2026 intensiv mit dem dritten Entwurf des Regionalplans auseinandergesetzt und kommt zu dem Schluss, dass der Regionalplan als Grundlage zukünftiger Gespräche zu einer möglichen Ausweisung eines Gewerbestandortes von überregionaler Bedeutsamkeit bei Kasseburg folgende Punkte berücksichtigen muss:
1. Die Aufnahme eines verkehrsintensiven, überregionalen Gewerbegebiets in den Regionalplan setzt aus Sicht der Gemeinde Kasseburg zwingend die Aufnahme einer leistungsfähigen Anschlussstelle voraus. Aktuell ist dem Regionalplan für die Zukunft nur eine Zu- und Abführung an der A24 über die AS Witzhave und AS Talkau oder an der A21 über die AS Kuddewörde oder AS Schwarzenbek zu entnehmen. Ohne eine derartige unmittelbare ausgewiesene leistungsfähige Anbindung kann eine verkehrliche Erschließung nicht gewährleistet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Zu- und
Abführung des durch das vorgesehene Gewerbegebiet ausgelösten Verkehrs dauerhaft leistungsfähig, ortsverträglich und auch zu Spitzenzeiten ohne Staubildung erfolgen kann. Die hierfür erforderlichen verkehrlichen Voraussetzungen sind bereits im Regionalplan nachvollziehbar zu berücksichtigen und planerisch abzusichern.
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Angesichts der erheblichen Zusatzbelastungen für Kasseburg durch das vorgesehene überregionale und verkehrsintensive Gewerbegebiet fordert die Gemeinde eine weitergehende Rücknahme des Vorbehaltsgebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe in den drei gekennzeichneten Bereichen in Ortsnähe von Kasseburg und seinem Ortsteil Oedendorf. Eine zusätzliche Belastung des Gemeindegebiets ist aus Sicht der Gemeinde nicht vertretbar.
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Darüber hinaus fordert die Gemeinde eine geringfügige, jedoch infrastrukturell bedeutsame weitere Verlagerung der Rücknahme des regionalen Grünzugs zugunsten des vorgesehenen überregionalen Gewerbegebiets um mehrere hundert Meter in östlicher Richtung sowie eine flachere Ausgestaltung der Abgrenzung bei gleichbleibender Größe des zurückgenommenen regionalen Grünzugs. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Ausbau der B404 zur A21 sowie die hierfür erforderliche Anschlussstelle für ein Gewerbegebiet nicht nachteilig beeinträchtigt werden.
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Nach Einschätzung der Gemeinde ist im Hinblick auf den vorstehenden Punkt 3 eine alternative Flächenabgrenzung infrastrukturell deutlich besser geeignet als die im Jahr 2021 vorgesehene 40 ha Fläche, die durch die bestehende Verbindungsstraße zwischen der K20 und der B404 zerschnitten wird und ein innenliegendes Biotop am Wittensaal umfasst, ohne der dortigen Tierwelt hinreichende Ausweich- und AuslauUlächen zu belassen. Die Gemeinde regt daher an, stattdessen eine ebenfalls 40 ha große Fläche mit Begrenzung durch die K20/Sachsenwaldstraße im Nordwesten, den Wittensaal im Westen sowie in südlicher Richtung in Anlehnung an den Sachsenwald vorzusehen. Auf diese Weise könnte das vorhandene geschützte Biotop am Wittensaal erhalten und der Tierwelt weiterhin eine Ausweichfläche in westlicher Richtung ermöglicht werden. Zudem würden die Bürger des Ortsteils Oedendorf infolge der Verlagerung in östlicher Richtung geringeren Emissionsbelastungen ausgesetzt sein.
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Voraussetzung für die Erschließung eines Gewerbestandortes von überregionaler Bedeutsamkeit muss eine vorrangige Ansiedlung innovativer, zukunftsgerichteter Unternehmen mit einer gewissen Wertschöpfung vor Ort sein. Initiativen wie „Net Zero Valley Schleswig Holstein“ zeigen, dass klima- und umweltverträgliche Strukturen in Gewerbeflächen der Zukunft eine große Rolle spielen, dies muss auch hier im Vordergrund stehen.
Einer vorrangigen Ansiedlung und damit prägende Wirkung von Zweigstellen großer Speditionen mit alten Fahrzeugflotten, prekären Beschäftigungsstrukturen im Niedriglohnsektor und extrem hohem Flächenbedarf bei geringer Wertschöpfung im Verhältnis zur Fläche kann und darf nicht Ziel der Erschließung sein.
Eine Ansiedlung von kleineren, regionalen Betrieben, wenn auch nicht für die Gewerbefläche von prägendem Ausmaß sollte ebenfalls ermöglicht werden
Die Gemeindevertretung Kasseburg bittet darum, die vorstehend dargelegten Belange und Forderungen im weiteren Verfahren sowie im Rahmen der abschließenden Abwägung in vollem Umfang zu berücksichtigen und mit den Befürwortern dieses Vorhabens (insbesondere Kreis, Land, WFL und IHK) sowie den mittelbar Beteiligten (insbesondere den zuständigen Stellen im Zusammenhang mit der Autobahnplanung) zu erörtern.
Hinweis: Die Bürgermeisterin Michaela Eickhoff teilt mit, dass über diese Stellungnahme im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.06.2026 mit 6 Zustimmungen und 3 Gegenstimmen abgestimmt wurde und die Stellungnahme daraufhin der Planungsbehörde zugeleitet wurde.