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Kommunalwahl am 14. Mai 2023 - Gehen Sie wählen!

Die Kommunalwahl findet am Sonntag, den 14. Mai 2023, statt. In Kasseburg können alle Wahlberechtigten an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Am Brink 17, ihre Stimme abgeben, sofern nicht die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch genommen wird.

Was wird gewählt?

Gewählt wird am 14. Mai 2023 in rund 1.080 kreisangehörigen Gemeinden, in den 4 kreisfreien Städten und in den 11 Kreisen. Für alle diese Wahlen wird zusammenfassend der Begriff „Kommunalwahl“ für die Wahl des Kreistags und der jeweiligen Gemeindevertretung verwendet. In Kasseburg finden sowohl Kreiswahlen als auch Gemeindewahlen statt. Daher gibt es 2 Stimmzettel. Die Gemeindevertretungen und Kreistage legen die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung ihrer Gemeinde oder ihres Kreises fest. Sie treffen alle für ihren Bereich wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben.

Wahlmodus

In Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es ein Mehrstimmenwahlrecht. Wie viele Kreuze höchstens gemacht werden dürfen, steht auf dem Stimmzettel. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die auf dem Stimmzettel aufgeführt sind, werden unmittelbare Bewerberinnen bzw. unmittelbare Bewerber genannt. Die Vertreterinnen und Vertreter erwerben ihre Mandate teils durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen; hier ist gewählt, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis bekommen hat. Die übrigen Vertreterinnen und Vertreter werden durch die Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen ermittelt. Zur Berechnung der Stimmen für den Verhältnisausgleich werden die Stimmen zusammengezählt, die die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber der vorschlagenden Partei oder Wählergruppe erhalten haben. Aus den Summen dieser Stimmen wird festgestellt, wie viele Sitze die einzelnen Parteien und Wählergruppen erhalten. Eine 5 %-Sperrklausel gibt es zu Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein nicht. Bei der Wahl kann es passieren, dass die Anzahl der für eine Partei oder Wählergruppe in den Wahlkreisen gewählten Bewerberinnen und Bewerber größer ist als der ihr zustehende verhältnismäßige Sitzanteil. Diese Mehrsitze, die auch Überhangmandate genannt werden, verbleiben den Parteien oder Wählergruppen. In einem solchen Fall werden nach Fortführung der Berechnung zum Verhältnisausgleich ggf. weitere Mandate – sogenannte Ausgleichsmandate – an andere Parteien vergeben, bis die tatsächliche Zusammensetzung der Vertretung nahezu dem Wahlergebnis entspricht. Es findet somit ein Vollausgleich aller entstandenen Mehrsitze statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer mindestens 16 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist sowie seit mindestens sechs Wochen seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet hat. Wahlgebiet ist der jeweilige Wohnort für die Gemeindewahl und der Landkreis, in dem der Wohnort liegt, für die Kreiswahl. Wahlberechtigt sind darüber hinaus auch Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern der Europäischen Union. Auch sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthaltsort im Wahlgebiet haben. Um wählen zu können, muss man in die Liste der Wahlberechtigen – dem sognannten Wählerverzeichnis – des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Bis zum 23. April 2023 sollen die persönlichen Wahlbenachrichtigungen – mit allen erforderlichen Angaben zum Wahllokal – zugestellt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, obwohl er wahlberechtigt ist, sollte sich bei der Gemeindewahlbehörde seiner Stadt, Gemeinde oder Amtsverwaltung melden. Die Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nach den Grundsätzen der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gewählt.

Die Wahlperiode beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.

Den Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen und weitere Informationen zur Wahl finden Sie in der rechten Spalte.